Haussmann

28.12.2011: ESTV - Senkung der Zinssätze bei der Mehrwertsteuer auf Anfang 2012

Das Eidgenössische Finanzdepartement senkt die Sätze für den Verzugszins und den Vergütungszins bei der Mehrwertsteuer um je 0,5 Prozentpunkte. Ab dem 1. Januar 2012 betragen somit sowohl der Verzugs- als auch der Vergütungszinssatz 4,0 Prozent pro Jahr. Weitere Informationen lesen Sie unter www.estv.admin.ch/mwst/themen.

30.11.2011: Rundschreiben der ESTV - Direkte Bundessteuer

Wir informieren Sie über folgendes Rundschreiben der ESTV:

 

1. Zinssätze direkte Bundessteuer im Kalenderjahr 2012
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat mit der Änderung vom 29. September 2011 des Anhangs zur Verordnung vom 10. Dezember 1992 über Fälligkeit und Verzinsung der direkten Bundessteuer den Verzugs- und Rückerstattungszins um 0.5 Prozentpunkte gesenkt. Der Vergütungszins für Vorauszahlung bleibt im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Die Zinssätze für das Kalenderjahr 2012 lauten wie folgt:

 

• Verzugs- und Rückerstattungszins 3.0 %
• Vergütungszins für Vorauszahlungen 1.0 %

 


2. Höchstabzüge Säule 3a im Steuerjahr 2012
Der Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) bleibt für das Steuerjahr 2012 unverändert. Es gelten gleich wie im Vorjahr folgende Höchstabzüge:

 

• Höchstabzug Säule 3a für Steuerpflichtige mit 2. Säule Fr. 6'682.-
• Höchstabzug Säule 3a für Steuerpflichtige ohne 2. Säule Fr. 33'408.-

 

Die Höchstabzüge bilden zugleich die massgeblichen Einzahlungslimiten. Aufrundungen bei der Einzahlung sind nicht zulässig.

21.11.2011: Initiative zur Einführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer auf Bundesebene

Beim Zustandekommen der Volksinitiative ,,Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)" und Annahme derselben in der Volksabstimmung würde der Bund eine ausschliessliche Kompetenz zur Erhebung einer nationalen Erbschafts- und Schenkungssteuer erhalten. Alle Schenkungen und Nachlässe würden voraussichtlich ab 1. Januar 2017 zu einem einheitlichen Satz von 20% besteuert, wenn der letzte Wohnsitz des Erblassers/ Schenkers in der Schweiz war bzw. der Erbgang in der Schweiz eröffnet wurde. Zuwendungen zu Lebzeiten würden dem Nachlass grundsätzlich zugerechnet.

 

Neben gewissen Erleichterungen für Familienunternehmen und Landwirtschaftsbetriebe sieht der Initiativtext folgende Steuererleichterungen /-befreiungen vor:


* einmaliger Freibetrag von CHF 2 Millionen auf der Summe des Nachlasses und aller steuerpflichtigen Schenkungen;


* Lebzeitige Schenkungen und letztwillige Verfügungen die dem Ehegatten, der Ehegattin, dem registrierten Partner oder der registrierten Partnerin zugewendet werden;


* Lebzeitige Schenkungen und letztwillige Verfügungen an steuerbefreite (gemeinnützige) juristischen Person;


* Geschenke im Wert von bis zu CHF 20‘000 pro Jahr und beschenkter Person.

 

Obwohl mit einem allfälligen Inkrafttreten der neuen Regelung erst 2017 zu rechnen ist, entfaltet die Initiative bei einer Annahme schon früher Wirkung. Die Initiative sieht nämlich vor, dass Schenkungen ab dem 1. Januar 2012 dem Nachlass zugerechnet und somit rückwirkend besteuert werden.

 

Die Wahrscheinlichkeit des Zustandekommen und der Annahme der Initiative ist derzeit nicht abschätzbar. Im Hinblick auf eine allfällige Erbschafts- und Schenkungssteuer, die auch rückwirkend auf Vermögensdispositionen ab dem 1. Januar 2012 anwendbar ist, empfiehlt es sich, bereits im Jahr 2011 entsprechende Überlegungen zu machen und gegebenenfalls noch bis Ende des Jahres die geplanten Dispositionen zu treffen.

 

Gerne beraten und unterstützen wir Sie mit unserer Erfahrung und fundiertem Wissen, um allfällige Massnahmen zu ergreifen.

14.09.2011: Ordentliche Revision – Anpassung der Schwellenwerte

Am Mittwoch, 31. August 2011 hat der Bundesrat beschlossen, die vom Parlament erhöhten Schwellenwerte des Revisionsrechts auf den 1. Januar 2012 in Kraft zu setzen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beiliegendem Schreiben Ordentliche Revision - Anpassung der Schwellenwerte.

27.06.2011: Zinssätze für Vorschüsse oder Darlehen in fremder Währung

Die Gewährung unverzinslicher oder ungenügend verzinster Vorschüsse oder Darlehen an Beteiligte oder an ihnen nahe stehende Dritte stellt eine geldwerte Leistung dar. Dasselbe gilt für übersetzte Zinsen, die auf Grund von Verpflichtungen gegenüber Beteiligten oder ihnen nahe stehenden Dritten vergütet werden. Für die Bemessung einer angemessenen Verzinsung von Vorschüssen oder Darlehen in fremden Währungen an Beteiligte oder ihnen nahe stehende Dritte stellt die Eidg. Steuerverwaltung auf der von ihr publizierten Zinssätze (Richtwerte) ab. Die wichtigsten Zinssätze für 2011 lauten wie folgt:

EUR = 3.0%
USD = 2.5%
GBP = 3.0%
CAD = 3.0%


Weitere Zinssätze können unterhttp://www.estv.admin.ch/bundessteuer/dokumentation/00242/00383/index.html eingesehen werden.

06.01.2011: ESTV legt Jahresend- und Jahresmittelkurse für 2010 fest

Die Eidg. Steuerverwaltung hat für sämtliche Devisen die Jahresendkurse per 31.12.10 sowie die Jahresmittelkurse für 2010 publiziert. Die wichtigsten Jahresendkurse lauten wie folgt:


1 EUR = 1.25045 CHF 
1 USD = 0.932093 CHF 
1 GBP = 1.459356 CHF


Sämtliche Devisenkurse können unter http://www.ictax.admin.ch/2010/de/index.html eingesehen werden. Wir empfehlen unseren Mandanten bei der Umrechnung von Fremdwährungen die publizierten ESTV-Kurse zu verwenden.

29.11.2010: Neuerungen Sozialversicherungen 2011

Bitte entnehmen Sie beiliegendem Schreiben die Neuerungen bei den Sozialversicherungen 2011.
Ebenfalls anbei können Sie sich über die Beitragssätze - Sozialversicherungen ab 1. Januar 2011 informieren.

22.11.2010: WIR GRATULIEREN zur bestandenen Prüfung

Sven Bergamin, Danilo Schweri, Wenzel Sistek und Daniela Vögele haben mit Erfolg die Zulassungsprüfung für den Treuhänder 2010 bestanden.
Tom Lawson hat mit Erfolg die zwei Modulprüfungen 2010 (MWST, Unternehmenssteuerrecht) für Steuerexperten bestanden.
Maya Spörri Bleisch hat mit Erfolg alle STEP Module bestanden und ist neu Vollmitglied bei STEP (Society of Trust and Estate Practicioners).
Wir gratulieren allen Mitarbeitern ganz herzlich zu ihren Leistungen.

15.11.2010: MWST 2011

Per 01.01.2011 werden bekanntlich die Mehrwertsteuersätze erhöht. Wir haben für Sie die wichtigsten Merkmale in beiliegendem Schreiben zusammen gefasst und bitten Sie, diese zu  beachten.

07.05.2010: Zinssätze für Vorschüsse oder Darlehen in fremder Währung

Die Gewährung unverzinslicher oder ungenügend verzinster Vorschüsse oder Darlehen an Aktionäre/Gesellschafter/Genossenschafter oder an ihnen nahe stehende Dritte stellt eine geldwerte Leistung dar. Dasselbe gilt für übersetzte Zinsen, die auf Grund von Verpflichtungen gegenüber Beteiligten oder ihnen nahe stehenden Dritten vergütet werden. Für die Bemessung einer angemessenen Verzinsung von Vorschüssen oder Darlehen in fremden Währungen an Beteiligte oder ihnen nahe stehende Dritte stellt die Eidg. Steuerverwaltung auf der von ihr publizierten Zinssätze (Richtwerte) ab. Die wichtigsten Zinssätze für 2010 lauten wie folgt:

EUR = 3.5%
USD = 3.5%
GBP = 4.0%
CAD = 3.5%


Weitere Zinssätze können unterhttp://www.estv.admin.ch/bundessteuer/dokumentation/00242/00383/index.html eingesehen werden.

07.01.2010: ESTV legt Jahresend- und Jahresmittelkurse für 2009 fest

Die Eidg. Steuerverwaltung hat für sämtliche Devisen die Jahresendkurse per 31.12.09 sowie die Jahresmittelkurse für 2009 publiziert. Die wichtigsten Jahresendkurse lauten wie folgt:

1 EUR = 1.483150 CHF
1 USD = 1.033734 CHF
1 GBP = 1.669368 CHF 

Sämtliche Devisenkurse können unter http://www.ictax.admin.ch/2009/de/index.html eingesehen werden. Wir empfehlen unseren Mandanten bei der Umrechnung von Fremdwährungen die publizierten ESTV-Kurse zu verwenden.

09.11.2009: 9.11.09 Bereich MWST

Neues Mehrwertsteuergesetz ab 1.1.2010

http://www.estv.admin.ch/index.html?lang=de

Die wichtigsten Aenderungen:
- Steuerpflicht ab einem Umsatz von 100'000.-- Franken
- Abrechnung nach Saldosteuersatz bis zu einem Umsatz von fünf Millionen Franken möglich
- Vorsteuerkürzung von 50% auf Verpflegung und Getränke entfällt
- Der Eigenverbrauch wird nur noch in Form einer Korrektur des Vorsteuerabzuges berechnet
- Die Margenbesteuerung wird durch die effektive Abrechnungsmethode ersetzt

Erhöhung der Mehrwertsteuersätze ab 1.1.2011
(nähere Informationen dazu folgen)

03.11.2009: Praxity hält 8. Platz weltweit

Per 31. Dezember 2008 waren 109 Firmen in 72 Ländern bei Praxity angeschlossen, welche mit 24'692 Mitarbeitern in 511 Büros tätig sind.

Mit einem kombinierten Honorarertrag sämtlicher Firmen von total USD 3.2 Milliiarden (EUR 2.3 Milliarden) ist Praxity die weltweit grösste Allianz unabhängiger Beratungsfirmen und nimmt gemäss der Umfrage des International Accounting Bulletins die 8. Position unter allen Netzwerken und sonstigen Assoziationen ein. 

Erfahren Sie mehr über Praxity unter
http://www.haussmann-treuhand.ch/index.php/int-allianz.html.