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Bund erweitert die Unterstützung über das Härtefallprogramm

Bund erweitert die Unterstützung über das Härtefallprogramm

Am 13. Januar 2021 hat der Bundesrat die Bedingungen für die Härtefallhilfe gelockert. Insbesondere Betriebe, die seit dem 1. November 2020 insgesamt während mindestens 40 Kalendertagen behördlich geschlossen werden, können die Härtefallhilfe in Anspruch nehmen ohne Nachweise über den Umsatzrückgang zu erbringen.

Zudem umfassen die Lockerungen folgende Punkte:

Berücksichtigung von Umsatzrückgängen 2021:

Unternehmen, die in den Monaten Januar 2021 bis Juni 2021 in Zusammenhang mit behördlich angeordneten Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie Umsatzrückgänge erleiden, können neu als Bemessungsgrundlage den Umsatz der letzten 12 Monate anstelle des Jahresumsatzes des Vorjahres verwenden.

Dividendenverbot verkürzt:

Weiter wird das Verbot, Dividenden oder Tantiemen zu bezahlen oder Kapitaleinlagen von Eigentümern zurückzubezahlen, auf 3 Jahre oder bis zur Rückzahlung der erhaltenen Hilfen verkürzt.

Administrative Erleichterungen:

Geschlossene Unternehmen müssen weniger Nachweise erbringen als «normale» Härtefälle.

Obergrenzen für A-fonds-perdu-Beiträge erhöht:

Neu können Kantone für alle Unternehmen Beiträge von bis zu 20 Prozent des Jahresumsatzes (bisher 10 %) und bis zu 750'000 Franken je Unternehmung (bisher: 500'000 Fr.) leisten.  Damit sollen Unternehmen mit hohen Fixkosten besser berücksichtigt werden können. Auch lässt sich damit eine allfällige Verlängerung der Schliessungen über Ende Februar 2021 hinaus abdecken. Die Kantone können die absolute Obergrenze der Hilfe sogar auf 1,5 Million Franken erhöhen, sofern die Eigentümer mindestens in gleichem Umfang frisches Eigenkapital einbringen oder Fremdkapitalgeber auf ihre Forderungen verzichten.

Mehr als die Hälfte der Kantone zahlt bereits im Januar Härtefallhilfen aus, im Februar dürften fast alle Kantone bereit sein.

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung.

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