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Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse

Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse

Gemäss den Bestimmungen des Gleichstellungsgesetzes müssen Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten eine Lohngleichheitsanalyse durchführen und diese von einer unabhängigen Stelle überprüfen lassen. Haussmann Revision AG ist aufgrund der erfolgreich absolvierten Ausbildung des Leiters Revision, André Kym, berechtigt, Überprüfungen von Lohngleichheitsanalysen durchzuführen.

Profitieren Sie daher von unserer Erfahrung in der Überprüfung von Lohngleichheitsanalysen und den generellen Vorteilen eines inhabergeführten Revisionsunternehmens.

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