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Verrechnungssteuer - Änderungen beim Meldeverfahren im Konzern

Bei der Verrechnungssteuer soll das Meldeverfahren im Konzern neu ab einer Beteiligungsquote von 10 Prozent (bisher 20 Prozent) und für alle juristische Personen möglich sein, die eine solche qualifizierte Beteiligung halten. Weiter wird die in internationalen Verhältnissen einzuholende Bewilligung fünf statt drei Jahre gelten.

Die Änderungen werden auf den 1. Januar 2023 in Kraft treten.

https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-88633.html

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