Die Eidg. Steuerverwaltung hat für sämtliche Devisen die Jahresendkurse per 31.12.09 sowie die Jahresmittelkurse für 2009 publiziert. Die wichtigsten Jahresendkurse lauten wie folgt:
1 EUR = 1.483150 CHF
1 USD = 1.033734 CHF
1 GBP = 1.669368 CHF
Sämtliche Devisenkurse können unter http://www.ictax.admin.ch/2009/de/index.html eingesehen werden. Wir empfehlen unseren Mandanten bei der Umrechnung von Fremdwährungen die publizierten ESTV-Kurse zu verwenden.
Neues Mehrwertsteuergesetz ab 1.1.2010
http://www.estv.admin.ch/index.html?lang=de
Die wichtigsten Aenderungen:
- Steuerpflicht ab einem Umsatz von 100'000.-- Franken
- Abrechnung nach Saldosteuersatz bis zu einem Umsatz von fünf Millionen Franken möglich
- Vorsteuerkürzung von 50% auf Verpflegung und Getränke entfällt
- Der Eigenverbrauch wird nur noch in Form einer Korrektur des Vorsteuerabzuges berechnet
- Die Margenbesteuerung wird durch die effektive Abrechnungsmethode ersetzt
Erhöhung der Mehrwertsteuersätze ab 1.1.2011
(nähere Informationen dazu folgen)
Per 31. Dezember 2008 waren 109 Firmen in 72 Ländern bei Praxity angeschlossen, welche mit 24'692 Mitarbeitern in 511 Büros tätig sind.
Mit einem kombinierten Honorarertrag sämtlicher Firmen von total USD 3.2 Milliiarden (EUR 2.3 Milliarden) ist Praxity die weltweit grösste Allianz unabhängiger Beratungsfirmen und nimmt gemäss der Umfrage des International Accounting Bulletins die 8. Position unter allen Netzwerken und sonstigen Assoziationen ein.
Erfahren Sie mehr über Praxity unter
http://www.haussmann-treuhand.ch/index.php/int-allianz.html.
Neuformulierung des Sparheftprivilegs
Ab dem 1. Januar 2010 werden Zinserträge bis CHF 200.00 nicht mehr der Verrechnungssteuer unterworfen. Es gilt aber zu beachten, dass diese Obergrenze nur Gültigkeit hat, wenn der Zinsertrag aller Kundenguthaben einer Person den Betrag von CHF 200.00 nicht überschreitet.
Nach bisherigem Recht lag die Grenze bei CHF 50.00.
Abschaffung der Dumont-Praxis
Ebenfalls ab dem 1. Januar 2010 wird die "Dumont-Praxis", sowohl auf Bundes-, als auch auf kantonaler Ebene (Zürich) abgeschafft. Aufgrund der vom Bundesgericht entwickelten Praxis war bei neu erworbenen Liegenschaften in den ersten fünf Jahren zu unterscheiden, ob sie vernachlässigt oder gut unterhalten waren. Bei vernachlässigten Liegenschaften konnten die Instandhaltungs-, nicht aber die Instandstellungskosten abgezogen werden.
Mit der Abschaffung der Dumont-Praxis wird nun ab dem 1. Januar 2010 der Liegenschaftsunterhalt bei neu erworbenen gleich wie bei bestehenden Liegenschaften geltend gemacht werden können.