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Steuerreform und AHV- Finanzierung (STAF)

Steuerreform und AHV- Finanzierung (STAF)

Mit der Annahme des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) schafften die Schweizer Stimmberechtigen am 19. Mai 2019 die Grundlage für ein international konformes, wettbewerbsfähiges Steuersystem für Unternehmen und die Stärkung der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV).

Mit der Steuerreform sind im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) sowie im Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) Änderungen vorzunehmen, welche die Abschaffung der kantonalen Steuerprivilegien (Holdinggesellschaft, gemischte Gesellschaft, Domizilgesellschaft) sowie die Einführung international anerkannter Ersatzmassnahmen beinhalten.

Zurzeit erfolgt die Umsetzung der Reform insbesondere die Einführung der international anerkannten Ersatzmassnahmen in den einzelnen Kantonen (Inkrafttreten der Neuerungen zumeist per 1.1.2020).

Gerne informieren Sie unsere Steuerexperten Rudolf Wyss und Silvia Mathieu-Scheidegger über die wichtigsten steuerlichen Anpassungen beim Bund sowie bei den einzelnen Kantonen und deren Auswirkungen für Ihr Unternehmen.

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