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Die Schweiz führt per 1. Oktober 2026 ein nationales Transparenzregister ein. Schweizer Gesellschaften sowie bestimmte ausländische Rechtseinheiten werden verpflichtet, ihre wirtschaftlich berechtigten Personen zu identifizieren und dem Transparenzregister zu melden. Darüber hinaus bestehen entsprechende Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten.
Die neuen gesetzlichen Vorgaben bringen für die betroffenen Unternehmen und weitere Beteiligte zusätzliche Pflichten mit sich. Bei vorsätzlichen Verstössen gegen die Melde- und bestimmte Auskunftspflichten können erhebliche Bussen verhängt werden. Davon können je nach Pflichtverletzung neben den Gesellschaften auch Aktionäre, wirtschaftlich Berechtigte sowie weitere auskunftspflichtige Personen betroffen sein.
Für die Umsetzung gelten komplexe und zeitlich gestaffelte Übergangsfristen. Je nach Art der betroffenen Rechtseinheit stehen ab Inkrafttreten des Gesetzes grundsätzlich drei bis sechs Monate zur Verfügung, um die erforderlichen Meldepflichten zu erfüllen.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung Ihrer Pflichten, der Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen sowie bei der fristgerechten Umsetzung und Dokumentation der neuen Anforderungen.
