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Radio und Fernsehgebühren für Unternehmen ab 1.1.2019

Radio und Fernsehgebühren für Unternehmen ab 1.1.2019

Ab dem 1. Januar 2019 wird die neue geräteunabhängige Abgabe für Radio und Fernsehen bei Haushalten und Unternehmen erhoben. Sie ersetzt die empfangsgeräteabhängige Abgabe, die Ende 2018 ausläuft. In der Schweiz mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen (mit Sitz, Wohnsitz oder Betriebsstätte in der Schweiz) mit einem weltweiten Umsatz von CHF 500‘000 unterliegen automatisch der Radio- und TV-Abgabe. Sie erhalten von der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV automatisch eine jährliche Rechnung.

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