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Bundesrat setzt geändertes Meldeverfahren bei der Verrechnungssteuer in Kraft

Am 15. Februar 2017 tritt die Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer in Kraft. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 1. Februar 2017 beschlossen. Innerhalb eines Jahres ab Inkrafttreten können Gesellschaften nun auf Gesuch hin bereits bezahlte Verzugszinsen zurückfordern, die sie entrichten mussten, weil sie konzerninterne Dividendenzahlungen nach Ablauf der 30-tägigen Frist der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) gemeldet hatten.

Weitere Informationen ersehen Sie aus der folgenden Medienmitteilung.

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