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Beitragssätze für Sozialversicherungen ab Januar 2017

Die Sozialversicherungskennzahlen bleiben für das Jahr 2017 im Vergleich zum Vorjahr unverändert. 

Dafür gab es einige Anpassungen betreffend des Versicherungsschutzes beim UVG. Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Versicherungsschutz beginnt neu an dem Tag, an dem das Arbeitsverhältnis anfängt (1. Tag gemäss Arbeitsvertrag) oder erstmals Lohnanspruch besteht, in jedem Fall aber mit dem Antritt des Weges zur Arbeit.
  • Die Versicherung endet mit dem 31. Tag nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
  • Der Versicherer hat dem Versicherten die Möglichkeit zu bieten, die Versicherung durch besondere Abrede um bis zu 6 Monate zu verlängern.

Bitte entnehmen Sie beiliegendem Schreiben die neuen Beitragssätze - Sozialversicherungen ab 1. Januar 2017.

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