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Anpassung Bundesgesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit

Anpassung Bundesgesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit

Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat am 11.10.2017 auf Ihrer Internetseite mitgeteilt, dass das Bundesgesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA) – insbesondere das darin enthaltene vereinfachte Abrechnungsverfahren der AHV - per 1. Januar 2018 angepasst wird.

Neu können Kapitalgesellschaften, Genossenschaften sowie Ehegatten und die Kinder, die im eigenen Betrieb mitarbeiten, ihre Löhne nicht mehr mittels dem vereinfachten Verfahren abrechnen (neuer Art. 2 Abs. 2 BGSA). Für diese ist – unabhängig von der Lohnsumme – nur noch das ordentliche Verfahren anwendbar. Entsprechende Abrechnungskonten für das vereinfachte Verfahren von vorstehend erwähnten Unternehmen werden per 31. Dezember 2017 geschlossen. Es erfolgt per 1. Januar 2018 (Löhne ab Januar 2018) eine Umstellung auf das normale Abrechnungsverfahren mit der bisherigen Ausgleichskasse. In der Folge werden die Einkünfte auch wieder einer normale Versteuerung durch Bescheinigung mittels Lohnausweis zugeführt.

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