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Zinssätze im Bereich der direkten Bundessteuer für das Kalenderjahr 2017 / Höchstabzüge Säule 3a im Steuerjahr 2017
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat den Vergütungszins für Vorauszahlungen um 0.25 Prozentpunkte gesenkt. Der Verzugs- und Rückerstattungszins bleibt im Vergleich zum Vorjahr unverändert.
Die Zinssätze für das Kalenderjahr 2017 lauten wie folgt:
- Verzugs- und Rückerstattungszins 3%
- Vergütungszins für Vorauszahlungen 0%
Der Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) bleibt für das Steuerjahr 2017 unverändert. Es gelten - gleich wie im Vorjahr - folgende Höchstabzüge:
- Höchstabzug Säule 3a für Steuerpflichtige mit 2. Säule Fr. 6'768.-
- Höchstabzug Säule 3a für Steuerpflichtige ohne 2. Säule Fr. 33'840.-
Detaillierte Informationen erhalten Sie im Rundschreiben des EFD.