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Steuervorlage 17 im Fahrplan

Das Steuerungsorgan aus Bund und Kantonen hat eine erste Runde von Anhörungen mit den politischen Parteien, den Städten, den Gemeinden, den Kirchen und der Wirtschaft über die Steuervorlage 17 abgeschlossen. Es besteht ein breiter Konsens hinsichtlich der Notwendigkeit und den Zielen dieses Projekts.

Die Anhörungen haben in einer sachorientierten, konstruktiven Atmosphäre stattgefunden. Der Bedarf für eine Reform der Unternehmensbesteuerung wird unverändert anerkannt. Ebenso unbestritten sind die Ziele der Steuervorlage 17 (SV17): Wiederherstellung der internationalen Akzeptanz, Erhalt der Standortattraktivität, Sicherung der Steuereinnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden.

Die Anhörungen bestätigen die hohen Erwartungen an die neue Vorlage. An seiner Sitzung vom 7. April 2017 bekräftigte das Steuerungsorgan, dass Bund und Kantone im Gesetzgebungsprozess für grösstmögliche Transparenz sorgen und die finanziellen Auswirkungen aufzeigen sollen. Dabei sollen die Städte und die Gemeinden eng einbezogen werden. Die Wirtschaft wünscht im Interesse der Rechtssicherheit ein möglichst baldiges Inkrafttreten der Reform.

Im Nachgang zur Ablehnung der Unternehmenssteuerreform III in der Volksabstimmung vom 12. Februar 2017 hat der Bundesrat eine neue Reform mit dem Titel «Steuervorlage 17» lanciert. Das Steuerungsorgan unter der Leitung des Vorstehers des Eidgenössischen Finanzdepartements, Bundesrat Ueli Maurer, erarbeitet die Reformvorschläge zu Handen des Bundesrates. Es evaluiert die Vorschläge, die im Rahmen der Anhörungen eingebracht worden sind, und wird die Städte und Gemeinden anfangs Mai nochmals einbeziehen. Der Bundesrat wird im Juni 2017 die Eckwerte der Vorlage bestimmen und über das weitere Vorgehen entscheiden.

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