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Die Gewährung unverzinslicher oder ungenügend verzinster Vorschüsse oder Darlehen an Beteiligte oder an ihnen nahe stehende Dritte stellt eine geldwerte Leistung dar. Dasselbe gilt für übersetzte Zinsen, die auf Grund von Verpflichtungen gegenüber Beteiligten oder ihnen nahe stehenden Dritten vergütet werden. Für die Bemessung einer angemessenen Verzinsung von Vorschüssen oder Darlehen in Schweizer Franken oder fremden Währungen an Beteiligte oder ihnen nahe stehende Dritte stellt die Eidg. Steuerverwaltung auf der von ihr publizierten Zinssätze (Richtwerte) ab. Die wichtigsten Zinssätze für 2017 lauten wie folgt:
EUR = 0.75%
USD = 2.50%
GBP = 1.50%
CAD = 1.50%
Weitere Zinssätze können unter Zinssätze für Vorschüsse oder Darlehen in Schweizer Franken oder Zinssätze für Vorschüsse oder Darlehen in fremder Währung eingesehen werden.