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Schweiz unterzeichnet das BEPS-Übereinkommen

Die Schweiz hat am 7. Juni 2017 in Paris das multilaterale Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Massnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung unterzeichnet. Das Übereinkommen dient der Schweiz insbesondere zur effizienten Anpassung von Doppelbesteuerungsabkommen an die im Rahmen des BEPS-Projekts vereinbarten Mindeststandards. Die Schweiz wird diese Mindeststandards entweder im Rahmen des multilateralen Übereinkommens oder auf dem Weg der bilateralen Aushandlung von Doppelbesteuerungsabkommen umsetzen.

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