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Die Schweiz ratifiziert das Protokoll zur Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien. Die eidgenössischen Räte hatten den Bundesrat am 17. Juni des laufenden Jahres ermächtigt, das Protokoll III zur Erweiterung des Personenfreizügigkeitsabkommens (FZA) auf Kroatien unter einer bestimmten Bedingung zu ratifizieren. Nachdem das Parlament das Ausführungsgesetz zu Art. 121a BV verabschiedet hat, ist der Bundesrat zum Schluss gekommen, dass diese Bedingung erfüllt ist. An seiner Sitzung vom 16. Dezember 2016 ermächtigte er deshalb das EDA in Zusammenarbeit mit dem EJPD die Ratifikation des Protokolls III gegenüber der EU zu bestätigen. Damit ist auch die Voraussetzung erfüllt für die umfassende Teilnahme der Schweiz am Europäischen Forschungsprogramm Horizon 2020. Weitere Informationen ersehen Sie aus der Medienmitteilung, ersichtlich auf dem Portal der Schweizer Regierung.