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Wir informieren Sie über folgendes Rundschreiben der ESTV:
1. Zinssätze direkte Bundessteuer im Kalenderjahr 2012
Das
Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat mit der Änderung vom 29.
September 2011 des Anhangs zur Verordnung vom 10. Dezember 1992 über
Fälligkeit und Verzinsung der direkten Bundessteuer den Verzugs- und
Rückerstattungszins um 0.5 Prozentpunkte gesenkt. Der Vergütungszins für
Vorauszahlung bleibt im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Die
Zinssätze für das Kalenderjahr 2012 lauten wie folgt:
• Verzugs- und Rückerstattungszins 3.0 %
• Vergütungszins für Vorauszahlungen 1.0 %
2. Höchstabzüge Säule 3a im Steuerjahr 2012
Der Steuerabzug
im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) bleibt für das
Steuerjahr 2012 unverändert. Es gelten gleich wie im Vorjahr folgende
Höchstabzüge:
• Höchstabzug Säule 3a für Steuerpflichtige mit 2. Säule Fr. 6'682.-
• Höchstabzug Säule 3a für Steuerpflichtige ohne 2. Säule Fr. 33'408.-
Die Höchstabzüge bilden zugleich die massgeblichen Einzahlungslimiten. Aufrundungen bei der Einzahlung sind nicht zulässig.