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Rundschreiben der ESTV - Direkte Bundessteuer

Wir informieren Sie über folgendes Rundschreiben der ESTV:

 

1. Zinssätze direkte Bundessteuer im Kalenderjahr 2013. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat mit der Änderung vom 21. September 2012 des Anhangs zur Verordnung vom 10. Dezember 1992 über Fälligkeit und Verzinsung der direkten Bundessteuer den Vergütungszins für Vorauszahlung um 0.75 Prozentpunkte gesenkt. Der Verzugs- und Rückerstattungszins bleibt im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Die Zinssätze für das Kalenderjahr 2013 lauten wie folgt: 

 

• Verzugs- und Rückerstattungszins 3.0 %

• Vergütungszins für Vorauszahlungen 0.25 %

 

2. Höchstabzüge Säule 3a im Steuerjahr 2013. Der Bundesrat hat die Grenzbeträge der beruflichen Vorsorge mit Wirkung ab dem 1. Januar 2013 angepasst. 

 

• Höchstabzug Säule 3a für Steuerpflichtige mit 2. Säule Fr. 6'739.-

• Höchstabzug Säule 3a für Steuerpflichtige ohne 2. Säule Fr. 33'696.-

 

Die Höchstabzüge bilden zugleich die massgeblichen Einzahlungslimiten. Aufrundungen bei der Einzahlung sind nicht zulässig.

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