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Radio und Fernsehgebühren für Unternehmen ab 1.1.2019

Radio und Fernsehgebühren für Unternehmen ab 1.1.2019

Deutlich hat das Schweizer Volk am 4. März 2018 Nein zur No-Billag-Initiative gesagt. Damit werden alle im MWST-Register eingetragenen Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz von über CHF 500’000 eine Unternehmensabgabe entrichten müssen. Ob und wie viel Radio und Fernsehen sie empfangen, ist irrelevant. Da die Gebühr an die Registrierung im MWST-Register anknüpft und der weltweite Umsatz relevant ist, kann die maximale Gebühr von CHF 35’590 bei weitem die in der Schweiz anfallende MWST übersteigen.

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