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Quellensteuer ab Januar 2015
Die Quellensteuertarife der Kantone der Schweiz ändern sich per 1. Januar 2015 wie folgt:
Kantone mit neuen Tarifen: AG, BE, GE, GL, GR, JU, LU, NE, SG, SO, SH, SZ, TI und VD.
Kantone mit alten Tarifen: AI, AR, BL, BS, FR, NW, OW, SH, TG, UR, VS, ZG und ZH.
Korrekturen: JU und NE.
Arbeitgeber mit Beschäftigten, die der Quellensteuer unterliegen, erhalten für den Abzug der Quellensteuer von den Löhnen und für die Weiterleitung dieser Abzüge an das kantonale Steueramt eine Bezugsprovision. Das Eidgenössische Finanzdepartement hat den Rahmen für diese Provision per 1. Januar 2015 auf 1 bis 3% reduziert. Der Bund hat die Reduktion mit technischen Verbesserungen im Lohnmeldewesen begründet.