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Privatanteil Geschäftsfahrzeuge – Erhöhung des Pauschalsatzes für die Ermittlung der Privatanteile

Privatanteil Geschäftsfahrzeuge – Erhöhung des Pauschalsatzes für die Ermittlung der Privatanteile

Am 15. März 2021 hat der Bundesrat die Berufskostenverordnung angepasst. Per 01.01.2022 soll der jährliche Privatanteil für Geschäftsfahrzeuge von 9.6% auf 10.8% des Kaufpreises exklusiv Mehrwertsteuer angehoben werden.

Mit der Erhöhung ist neu auch die Nutzung des Geschäftsfahrzeugs für den Arbeitsweg pauschal abgegolten.

Falls Sie Fragen zu den Auswirkungen dieser Änderung haben, zögern Sie nicht unsere Spezialisten zu kontaktieren.

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