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MWST - Fristerstreckungsformular
Ab sofort können Steuerpflichtige und deren Vertreter Fristgesuche für die verspätete Einreichung der Abrechnung und/oder die verspätete Zahlung über ein Formular elektronisch einreichen. Fristerstreckungen bis 2 Wochen nach dem Fälligkeitsdatum werden stillschweigend gewährt. Es ist in diesem Falle kein Fristerstreckungsformular einzureichen. Weitere Informationen finden Sie hier.