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MEHRWERTAUSGLEICH / MEHRWERTABGABE

MEHRWERTAUSGLEICH / MEHRWERTABGABE

Das revidierte Raumplanungsgesetz (RPG) hat die Kantone bis zum 30. April 2019 verpflichtet die notwendigen Regelungen für die Erhebung einer Mehrwertabgabe / Mehrwertausgleich zu schaffen. Einzelne Kantone kamen mit der Umsetzung in Verzug, darunter auch der Kanton Zürich, welcher aber nun seit dem 1. Januar 2021 ebenfalls den Mehrwertausgleich vollzieht.

Die Mehrwertabgabe soll auf Mehrwerten eines Grundstücks erhoben werden, die aufgrund von raumplanerischen Massnahmen entstehen. Gemäss Art. 5 RPG ist zwingend eine Mehrwertabgabe von mind. 20% bei dauerhaften Einzonungen (d.h. Wechsel eines Grundstücks von Landwirtschaftszone in Bauzone) zu erheben. Das RPG schreibt weitere Mindestregelungen vor, lässt jedoch den Kantonen einen grossen Freiraum für eine individuelle Umsetzung.

Die detaillierten Regelungen des Kantons Zürich finden Sie unter:

www.zh.ch/de/planen-bauen/raumplanung/mehrwertausgleich.html

Eine aktuelle Übersicht der verschiedenen Regelungen in den einzelnen Kantonen finden Sie unter:

www.espacesuisse.ch/sites/default/files/documents/Tabelle_Vergleich_Kantone_MWA_A3_201223.pdf

Da noch keine gefestigte Praxis zu den neuen kantonalen/ kommunalen Regelungen besteht, empfiehlt es sich bei steuerneutralen Umstrukturierungen, Immobilienverkäufen, Erbschaften und Schenkungen - insbesondere bei allfälligen Sonderfällen - das Thema der Mehrwertabgabe bereits frühzeitig abzuklären.

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