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Lohnmeldung für ausländische Dienstleistungserbringer aus dem EU/EFTA-Raum
Bern, 17.04.2013 - Arbeitgeber aus dem EU/EFTA-Raum müssen künftig für ihre in die Schweiz entsandten Mitarbeiter den Lohn vorgängig melden. Der Bundesrat hat gestern Verordnungen im Bereich der Personenfreizügigkeit dahingehend geändert. Damit ist das vom Parlament am 15. Juli 2012 verabschiedete Bundesgesetz zur Anpassung der flankierenden Massnahmen umgesetzt.