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Kreisschreiben 45 - Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens von Arbeitnehmern
Kreisschreiben 45 – Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens von Arbeitnehmern
Am 12. Juni 2019 wurde die finale Version des Kreisschreibens Nr. 45 «Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens von Arbeitnehmern» veröffentlicht. Das Ziel dieses Kreisschreibens ist, dass die Grundbegriffe im Bereich der Quellensteuer definiert sind und die Berechnungen der Quellensteuer schweizweit vereinheitlicht werden. Das Kreisschreiben tritt per 01.01.2021 in Kraft. Im selben Zuge wird ebenfalls ein neuer Swissdec-Standard (5.0) in Kraft treten.