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Neuerungen im Bereich Mehrwertsteuer

Neues Mehrwertsteuergesetz ab 1.1.2010

Die wichtigsten Aenderungen:
- Steuerpflicht ab einem Umsatz von 100'000.-- Franken
- Abrechnung nach Saldosteuersatz bis zu einem Umsatz von fünf Millionen Franken möglich
- Vorsteuerkürzung von 50% auf Verpflegung und Getränke entfällt
- Der Eigenverbrauch wird nur noch in Form einer Korrektur des Vorsteuerabzuges berechnet
- Die Margenbesteuerung wird durch die effektive Abrechnungsmethode ersetzt

Erhöhung der Mehrwertsteuersätze ab 1.1.2011
(nähere Informationen dazu folgen)

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