Aktuell

Was Sie noch interessieren könnte.

MWST: Bundesrat will den Vollzug bei ausländischen Unternehmen verbessern

Um mehrwertsteuerbedingte Wettbewerbsnachteile von inländischen gegenüber ausländischen Unternehmen zu verringern, verlangt der Bundesrat künftig von ausländischen Unternehmen, die in der Schweiz vorübergehend Leistungen erbringen, die Angabe ihrer Schweizer Mehrwertsteuernummer. Dies soll im Rahmen des bereits bestehenden Online-Meldeverfahrens für die vorübergehende Erwerbstätigkeit in der Schweiz geschehen und dient der besseren Überprüfung der Mehrwertsteuerpflicht. Der Bundesrat hat das EFD und das EJPD beauftragt, die Umsetzung der Massnahme an die Hand zu nehmen.

Zur weiteren Verringerung der Wettbewerbsnachteile soll im Rahmen der laufenden Teilrevision des MWSTG für die Mehrwertsteuerpflicht, statt auf die im Inland erzielten Umsätze, auf die weltweiten Umsätze eines Unternehmens abgestellt werden. Wenn ein Unternehmen weltweit mehr als CHF 100‘000 Umsatz erzielt, beginnt folglich die Steuerpflicht in der Schweiz bereits mit dem erstmaligen Erbringen einer Leistung im Inland.

Zurück