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Kontigente für Erwerbstätige aus Drittstaaten für 2017 definitiv beschlossen

Der Bundesrat hat sich bereits Mitte Oktober dafür ausgesprochen, die Höchstzahlen für gut qualifizierte Arbeitskräfte aus Ländern ausserhalb der EU/EFTA moderat zu erhöhen. An seiner Sitzung vom 23. November 2016 hat er nun die entsprechende Teilrevision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) verabschiedet. Diese tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Mit der Teilrevision werden die Höchstzahlen für 2017 freigegeben. Die wichtigsten Neuerungen erfahren Sie aus folgender Medienmitteilung.

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