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Höhere Freigrenze bei der Besteuerung von Lotteriegewinnen

Lotteriegewinne bis 1'000 Franken sind ab 1. Januar 2013 verrechnungssteuerfrei. Für die direkte Bundessteuer gilt die neue Freigrenze ab 1. Januar 2014. Der Bundesrat hat die Inkraftsetzung der entsprechenden Aenderungen in den Bundesgesetzen über die Verrechnungssteuer (VSTG) und die direkte Bundessteuer (DBG) auf diese Termine hin beschlossen.

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