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ESTV - MWST: Änderung bei der Steuerpflicht ausländischer Unternehmen ab 1. Januar 2015

Ab dem 1. Januar 2015 tritt eine Änderung bei der Steuerpflicht ausländischer Unternehmen in Kraft: Unternehmen mit Sitz im Ausland, die bisher von der Steuerpflicht befreit waren, weil sie in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein ausschliesslich der Bezugsteuer unterliegende Lieferungen erbracht haben, sind ab dem 1. Januar 2015 steuerpflichtig, wenn sie in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein mindestens 100‘000 Franken Umsatz pro Jahr erzielen. Dies betrifft insbesondere Unternehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes. Damit sollen mehrwertsteuerbedingte Wettbewerbsnachteile inländischer Unternehmen reduziert werden.

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