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ESTV - MWST: Änderung bei den Saldosteuersätzen per 1. Januar 2015

Der Bundesrat hat per 1. Januar 2015 die Saldosteuersätze angepasst. Von diesen Änderungen sind über 30 Branchen/Tätigkeiten betroffen. Einige erhalten einen höheren oder niedrigeren Saldosteuersatz. Zudem werden einige Branchen/Tätigkeiten anders umschrieben, was zur Folge haben kann, dass neu ein zweiter Saldosteuersatz anzuwenden ist.

 

In der Beilage finden Sie die neue Verordnung der ESTV über die Höhe der Saldosteuersätze nach Branchen und Tätigkeiten. Wir empfehlen allen Anwendern von Saldo- und Pauschalsteuersätzen zu überprüfen, ob sich einzelne der von ihnen angewendeten Sätze geändert haben.

 

Wenn Sie nach der effektiven Methode abrechnen und eine Tätigkeit ausüben, die von diesen Änderungen betroffen ist, können Sie auf den 1. Januar 2015 zur Abrechnung mit Saldosteuersätzen wechseln. Dies ist der ESTV bis Ende Februar 2015 schriftlich mitzuteilen.

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