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Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 9. Juni 2017 eine Diskussion über die steuerpolitische Reformagenda geführt und dabei die Eckwerte der Steuervorlage 17 (SV17) verabschiedet. Er hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, ihm bis September eine Vernehmlassungsvorlage zur SV17 zu unterbreiten. Der Bundesrat plant, die Botschaft zur SV17 voraussichtlich im Frühjahr 2018 zusammen mit der Botschaft zur Reform der Ehegattenbesteuerung zu beraten. Zu diesem Zeitpunkt wird er über eine mögliche Etappierung der Vorlagen entscheiden.
Im Februar 2017 lehnte das Schweizer Stimmvolk die Unternehmenssteuerreform III (USR III) an der Urne ab. Mit der Steuervorlage 17 (SV17) wird dem Urnenentscheid Rechnung getragen und der Steuerföderalismus respektiert. Die Attraktivität des Steuerstandortes Schweiz soll gestärkt und die internationale Akzeptanz wieder hergestellt werden. Besonderes Augenmerk legt die SV17 auf die Sicherstellung der Steuereinnahmen von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden.
Der Bundesrat hat bei der Beratung der Eckwerte zur SV17 im Wesentlichen die Empfehlungen des Steuerungsorgans aus Bund und Kantonen übernommen, wie sie am 1. Juni 2017 (siehe Medienmitteilung des Bundesrats) vorgestellt wurden. Der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer soll auf 20,5 Prozent erhöht werden – statt auf 21,2 Prozent, wie vom Steuerungsorgan empfohlen. Das EFD wird auf der Basis dieser Eckwerte bis im September eine Vernehmlassungsvorlage zur SV17 erarbeiten.
Im Rahmen seiner steuerpolitischen Reformagenda hat die SV17 für den Bundesrat Priorität. Vor dem Hintergrund der aktuellen finanziellen Situation im Bundeshaushalt wird der Bundesrat deshalb zum Zeitpunkt der Beratung der beiden Botschaften deren Finanzierung und den weiteren Fahrplan erörtern.