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Beitragssätze für Sozialversicherungen ab Januar 2016

Der Bundesrat hat den Höchstbetrag des versicherbaren Verdienstes per 1. Januar 2016 der Lohnentwicklung angepasst. Damit ist gewährleistet, dass die überwiegende Mehrheit aller versicherten Arbeitnehmer zum vollen Verdienst versichert ist. Die neue Obergrenze ist nicht nur für die Unfallversicherung, sondern auch für die Arbeitslosenversicherung und die Invalidenversicherung massgebend

 

Bitte entnehmen Sie beiliegendem Schreiben die neuen Beitragssätze - Sozialversicherungen ab 1. Januar 2016. 

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