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Beitragssätze für Sozialversicherungen ab Januar 2015

Ab dem 1. Januar 2015 wird die maximale einfache AHV-Rente pro Jahr auf CHF 28‘200 erhöht. Dies hat zur Folge, dass sich in der Beruflichen Vorsorge (BVG) die Mindest- und Höchstsummen verändern.

 

Bitte entnehmen Sie beiliegendem Schreiben die neuen Beitragssätze - Sozialversicherungen ab 1. Januar 2015. 

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