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Arbeitslosenversicherung ab 1. Januar 2014

Um die Entschuldung der Arbeitslosenversicherung (ALV) zu beschleunigen, hat mit Beschluss vom 9. Oktober 2013 der Bundesrat das Arbeitslosenversicherungsgesetz geändert. Die derzeitige Plafonierung von CHF 315'000 wird aufgehoben.

 

Ab 1. Januar 2014 sind somit folgende Beiträge an die Arbeitslosenversicherung zu entrichten:

 

- 2.2 Prozent bis zu einem Jahreslohn von CHF 126'000

- 1.0 Prozent ab einem Jahreslohn von mehr als CHF 126'000 (neu: ohne Begrenzung)

 

Die Beiträge werden je zur Hälfte (1.1 Prozent resp. 0.5 Prozent) von den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern getragen.

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