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Aktienrechtsrevision trat am 1. Januar 2023 in Kraft

Die Aktienrechtsrevision trat am 1. Januar 2023 in Kraft und kann auch Auswirkungen auf die aktuellen Statuten der AG’s und GmbH’s haben. Diese Unternehmen haben zwei Jahre Zeit (Übergangsfrist) bis am 1. Januar 2025, um ihre Statuten an das neue Recht anzupassen. Anschliessend werden nicht gesetzeskonforme Regelungen in den Statuten als ungültig erklärt.

Gerne unterstützen wir Gesellschaften bei der Anpassung der Statuten sowie beim Kontakt mit dem Notariat und dem Handelsregister.

 

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